REACH: Registrierung, Evaluierung und Autorisierung chemischer Stoffe

Platine REACH SVHC Konform

REACH (1907/2006/EG) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist und regelt anhand der SVHC-Kandidatenliste (Substances of Very High Concern) sowie ANNEX XIV / ANNEX XVII den Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen.

Basierend auf den uns gegenwärtig vorliegenden Angaben unserer Materiallieferanten können wir versichern, dass keine der nach aktuellem Ausgabestand in den REACH-Anhängen, Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) in einer Konzentration oberhalb von 0,1 Massenprozent, REACH-Annex XIV (Zulassung) und Annex XVII (Beschränkungen) gelisteten Stoffe in den von Multi Circuit Boards Ltd. in Verkehr gebrachten Leiterplatten und anderen Produkten enthalten sind.

Multi-CB – REACH-Konformitätserklärung

Multi-CB - SVHC-Konformitätserklärung

Ausnahme: Sofern sie explizit die Leiterplattenoberfläche HAL SnPB bestellt haben, ist einer der aktuell im REACH-Annex XIV stehenden Stoffe (Blei, CAS 7439-92-1) in den an Sie gelieferten Leiterplatten mit einem Gehalt von über 0,1% enthalten. Alle anderen verfügbaren Leiterplatten-Oberflächen sind  REACH-konform.

Multi Circuit Boards Ltd. ist im Sinne von REACH ein sogenannter „nachgeschalteter Anwender“. Alle von uns gelieferten Produkte sind gemäß REACH-Verordnung als Erzeugnisse eingestuft, aus welchen unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Stoffe freigesetzt werden. Somit unterliegt die Multi Circuit Boards Ltd. weder der Registrierungspflicht, noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Ein besonderes Augenmerk legt Multi-CB auf langfristige Liefersicherheit und Kontinuität. Wir stehen bezüglich der eingesetzten Stoffe ständig mit unseren Lieferanten in Kontakt. Bei jeder Überarbeitung der SVHC-Kandidatenliste werden die eingesetzten Stoffe erneut geprüft. Wir werden unsere Kunden gemäß REACH Art. 33 umgehend informieren, falls Inhaltsstoffe unserer Produkte (ab einem Gehalt von > 0,1 Masse-%) von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als besonders besorgniserregend eingestuft werden. Wir gehen jedoch nicht davon aus, dass dies eintreffen wird.

Darüber hinaus verzichten wir auch auf die Verwendung von Decabromdiphenylether (DecaBDE), Perfluoroctansulfonate (PFOS) sowie persistente organische Schadstoffe (POP).