Die United States Environmental Protection Agency (EPA), die als Pendant der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) gilt, hat am 06. Janur 2021 die finalen Regeln des Toxic Substances Control Act (TSCA) festgelegt.
Multi-CB ist der Sicherheit von Umwelt und Gesundheit verpflichtet. In diesem Zusammenhang beachten wir strikt, die von Gesetzen und Behörden vorgeschriebene Kontrolle und Beschränkung von Chemikalien.
Alle von Multi-CB hergestellten und gelieferten Leiterplatten entsprechen den anwendbaren Vorschriften des US-amerikanischen Toxic Substances Control Act (TSCA) in seiner Gesamtheit. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich: Die Beschränkungen für bestimmte Chemikalien gemäß Abschnitt 6, die Vorschriften für neue Chemikalien und signifikante neue Verwendungen gemäß Abschnitt 5 sowie die relevanten Meldepflichten gemäß Abschnitt 8.
Wir bestätigen, dass wir keine Stoffe verwenden, die gegen die Beschränkungen des TSCA verstoßen, und dass unsere Lieferkette die erforderlichen Verfahren für neue Stoffe eingehalten hat.
Konformität mit TSCA Abschnitt 6(h) – PBT-Stoffe
Wir bestätigen ausdrücklich, dass unsere Produkte den Vorschriften für persistente, bioakkumulative und toxische (PBT) Chemikalien gemäß TSCA Abschnitt 6(h) entsprechen. Auf Grundlage der Informationen aus unserer Lieferkette und nach bestem Wissen sind die folgenden Stoffe nicht Bestandteil unserer Produkte und werden nicht oberhalb etwaiger anwendbarer regulatorischer Grenzwerte eingesetzt:
| Chemikalie | CAS Nr. |
|---|---|
| Decabromdiphenylether, Deca BDE | 1163-19-5 |
| Phenol, isopropyliert, Phosphat 3:1, PIP 3:1 | 68937-41-7 |
| 2,4,6-Tris(1,1-dimethylethyl)phenol, 2,4,6-TTBP | 732-26-3 |
| Hexachlorbutadien, HCBD | 87-68-3 |
| Pentachlorbenzolthiol, PCTP | 133-49-3 |
Konformität mit weiteren TSCA Abschnitt 6-Beschränkungen
Wir erklären ferner, dass wir die Beschränkungen weiterer unter TSCA Abschnitt 6 regulierter Stoffgruppen kennen und einhalten. Für die folgenden Stoffe ist deren Verwendung entweder für unsere Leiterplattenfertigung nicht anwendbar, oder wir haben Zusicherungen unserer Lieferkette, dass sie nicht intentional zugesetzt werden:
• Asbest
• Blei, wenn es in Farben verwendet wird
• Polychlorierte Biphenyle (PCBs)
• Dioxine
• Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, ozonschädigende Stoffe)
• Metallisches Quecksilber, wenn es in Verbraucherprodukten verwendet wird
• Formaldehyd, wenn es in Verbundholzprodukten verwendet wird
• Nitrite, wenn sie in bestimmten Schneidflüssigkeiten verwendet werden
• Sechswertige Chromverbindungen bei Verwendung in der Wasseraufbereitung

